Die GEISTIGE LANDESVERTEIDIGUNG (GLV) ist neben der militärischen, der wirtschaftlichen und der zivilen Landesverteidigung Teil
der Umfassenden Landesverteidigung. (Österreichische Bundesverfassung Art. 9a)
Die GEISTIGE LANDESVERTEIDIGUNG (GLV) ist neben der militärischen, der wirtschaftlichen und der zivilen Landesverteidigung Teil
der Umfassenden Landesverteidigung. (Österreichische Bundesverfassung Art. 9a)
